Reallast
Bei einer Reallast wird ein Grundstück in der Weise belastet, dass der Berechtigte wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück erhält. Der Berechtigte hat dann zwei Ansprüche. Einmal den dinglichen Anspruch aus der Reallast, der sich auf Duldung der Zwangsvollstreckung bezieht und einen persönlichen Anspruch gegen den Eigentümer des belasteten Grundstücks auf Zahlung der während der Dauer seines Eigentums fällig werdenden Einzelleistungen. Beispielsweise werden die Pflicht zur Entrichtung eines Erbbauzinses, eine Leibrenten- oder Pflegeverpflichtungen durch eine in Abteilung II des Grundbuches einzutragende Reallast abgesichert.