Nacherbe
Es gibt die Möglichkeit, einen Erben nur als Vorerben einzusetzen. Mit Eintritt des Nacherbenfalls, was in der Regel der Tod des Vorerben ist, geht der gesamte Nachlass des ursprünglichen Erblassers dann direkt auf den von diesem bestimmten Nacherben über. Der Vorerbe kann zudem nicht frei über den Nachlass verfügen, sondern muss diesen in seiner Substanz grundsätzlich für den Nacherben erhalten. Lediglich Nutzungen und Erträge kann er behalten. Mit dieser Gestaltung kann der Erblasser daher sichergehen, dass sein Nachlass von dem Vorerben nicht vollkommen verbraucht oder verschenkt wird und somit für den Nacherben erhalten bleibt. Da der Vorerbe jedoch stark eingeschränkt wird, ist in vielen Fällen die Vor-und Nacherbenfolge nicht zu empfehlen. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen nur die Vor -und Nacherbfolge sinnvoll ist und zum gewünschten Ziel führt. Dies ist beispielsweise beim Behindertentestament der Fall.