MaBV
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) enthält Sonderregelungen für den Bauträgervertrag, die zwingend sind. Sie sollen einen Mindestschutz für den Käufer gewährleisten. So regelt die MaBV beispielsweise zwingend die Fälligkeitsvoraussetzungen im Bauträgervertrag und die Zahlung des Kaufpreises in Raten nach Baufortschritt. Verstöße gegen die MaBV führen zu einer Unwirksamkeit der jeweiligen Vertragsklausel. Verstößt beispielsweise die Fälligkeitsabrede gegen den MaBV, ist diese nichtig und es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung. In einem solchen Fall würde der Vergütungsanspruch des Bauträgers nicht nach Fertigstellung je Baufortschritt, sondern ist mit Abnahme des Gesamtbauwerkes entstehen.