Kommanditgesellschaft (KG)
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft. Zweck der Gesellschaft muss der Betrieb eines Handelsgewerbes i.S.v. § 1 ff. HGB sein. Die KG besteht aus mindestens einem Kommanditisten und einem Komplementär. Der Komplementär haftet persönlich mit seinem gesamten Vermögen für die KG, während der Kommanditist in der Haftung auf die von ihm erbrachte Haftungseinlage beschränkt ist. Der Komplementär ist zudem alleine zur Vertretung der KG befugt. Die KG wird gegründet durch Abschluss des Gesellschaftsvertrages, der nicht formbedürftig ist. Die Haftungserleichterung der Kommanditisten entsteht aber erst mit entsprechender Eintragung der KG ins Handelsregister. Der Komplementär kann auch eine GmbH sein (siehe GmbH & Co.KG), nicht jedoch auch gleichzeitig der Kommanditist. Eine KG besteht daher immer mindestens aus zwei Gesellschaftern.