Kapitalgesellschaft

Bei der Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH und AG) handelt es sich um eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie zeichnet sich durch Kapitalaufbringung- und Kapitalerhaltungsvorschriften aus und die Haftung der Gesellschaft ist auf ihr Vermögen begrenzt. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter oder Aktionäre besteht nicht.