Hauptversammlung

Die Aktionäre einer Aktiengesellschaft (AG) üben ihre Rechte in der Hauptversammlung aus. Das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung ist somit das wichtigste Recht der Aktionäre. Jeder Aktionär hat in der Hauptversammlung ein Frage- und Rederecht in Bezug auf in der Tagesordnung aufgeführte Punkte. Der Vorstand hat dann dem Aktionär seine Fragen zu beantworten und Auskunft zu geben. In der Hauptversammlung werden die Beschlüsse der Gesellschaft getroffen. Ein weiteres Aktionärsrecht ist nämlich das Stimmrecht. Gewisse Beschlüsse der Hauptversammlung sind notariell zu beurkunden (z.B. Satzungsänderungen). In diesem Fall muss ein Notar an der Hauptversammlung teilnehmen und die Beschlüsse durch eine über die Verhandlung notariell aufgenommene Niederschrift beurkunden.