Grunddienstbarkeit

Eine Grunddienstbarkeit steht dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks zu und berechtigt ihn, das belastete und dienende Grundstück in einer besonderen Art und Weise zu nutzen. Typische Grunddienstbarkeiten sind Geh- und  Fahrrechte. Hat ein Grundstück nämlich keinen direkten Zugang zu einer öffentlichen Straße, kann dem Eigentümer dieses Grundstücks durch eine Grunddienstbarkeit das Überfahren des direkt an die Straße grenzenden Grundstücks gewährt werden, um sein Grundstück zu erreichen.

Auch kann der Eigentümer des dienenden Grundstücks durch eine Grunddienstbarkeit verpflichtet werden, eine gewisse Nutzung auf seinem Grundstück zu unterlassen. Beispiele hierfür sind Bebauungsbeschränkungen oder das Verbot einer gewerblichen Nutzung.

Die Grunddienstbarkeit kann sich auf das gesamte Grundstück oder nur auf eine Teilfläche beziehen.  Dies lässt sich nicht immer dem Grundbucheintrag direkt entnehmen, sondern häufig nur der Bewilligung, auf die im Grundbuch Bezug genommen wird.