Gesellschafterliste
Es gilt nur derjenige als Gesellschafter einer GmbH, der in der zum Handelsregister eingereichten Liste eingetragen ist. In der Gesellschaftsliste müssen enthalten sein die laufenden Nummern der Geschäftsanteile, die Nennbeträge der Geschäftsanteile, der Gesellschafter mit Name, Geburtsdatum und Wohnort (bei Gesellschaften HR-Nummer und Sitz), der den jeweiligen Geschäftsanteil hält, sowie die prozentuale Beteiligung eines Geschäftsanteils am Stammkapital. Ist ein Gesellschafter selbst eine Gesellschaft muss zudem dessen prozentuale Gesamtbeteiligung am Stammkapital angegeben werden. Der Geschäftsführer muss jede Änderung in der Person der Gesellschafter oder ihrer Beteiligung durch Einreichung einer aktualisierten Liste dem Handelsregister anzeigen. Gleiches gilt für den Notar, wenn er an entsprechenden Änderungen beteiligt ist. Beurkundet er beispielsweise einen Kauf- und Abtretungsvertrag über Geschäftsanteile, dann muss er nach Wirksamwerden der Abtretung eine entsprechend neue Liste bei dem Handelsregister einreichen, der sich der aktuelle Gesellschafterstand entnehmen lässt.