Formwechsel
Der Formwechsel ist die Umwandlung einer Kapital– oder Personengesellschaft in eine andere Gesellschaftsform (z.B. die Umwandlung einer GmbH in eine AG oder einer GmbH in eine GmbH & Co.KG). Der dafür erforderliche Umwandlungsbeschluss muss notariell beurkundet werden. Mit dem Umwandlungsbeschluss ist auch die Satzung der neuen Gesellschaft zu beschließen. Im Umwandlungsgesetz (UmwG) sind die Einzelheiten beim Formwechsel je nach Rechtsform des Ausgangs- und Zielrechtsträger festgelegt.