Ergänzungspfleger
Ist beispielsweise die Schenkung einer Immobilie an einen Minderjährigen nicht nur rechtlich vorteilhaft, da der Minderjährige Lasten tragen oder eine gewisse Haftung übernehmen muss, dann dürfen die Eltern den Minderjährigen bei dem Abschluss des notariellen Schenkungsvertrages nicht vertreten. Stattdessen muss ein Ergänzungspfleger über das Gericht bestellt werden. Dieser hat die Aufgabe, die Interessen des Minderjährigen zu vertreten und zu überprüfen, dass dem Minderjährigen durch die Schenkung keine Nachteile entstehen. Der Ergänzungspfleger nimmt dann als Vertreter des minderjährigen Kindes an der Beurkundung des notariellen Vertrages teil.