Erbbauzins

Ist eine Erbbaurecht bestellt und ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen, wird in diesem eine schuldrechtliche Verpflichtung des Erbbauberechtigten zur Zahlung eines Erbbauzinses aufgenommen. Dieser ist ein Ausgleich für die Nutzung des Grundstücks. Der Erbbauzins ist in der Regel jährlich an den Grundstückseigentümer zu zahlen. Meistens wird auch aufgrund der langen Laufzeit des Erbrechts eine Wertsicherung des Erbbauzinses vereinbart, so dass der Erbbauzins an einen Index (z.B. Verbraucherpreisindex) gekoppelt ist und im gleichen Rahmen ansteigt. Der Erbbauzins wird im Erbbaugrundbuch durch eine Reallast abgesichert, wobei Begünstigter der Reallast stets der Eigentümer des Grundstücks ist.