Erbauseinandersetzung
Setzt ein Erblasser mehrere Erben ein oder erben mehrere Erben aufgrund gesetzlicher Erbfolge, dann bilden sie eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass ist dann gemeinsames Vermögen der Erbengemeinschaft. Um die Erbengemeinschaft zu beenden, muss sich diese auseinandersetzen, indem alle Nachlassgegenstände auf die einzelnen Erben verteilt werden. Dies nennt man Erbauseinandersetzung. Erhält ein Erbe im Rahmen der Erbauseinandersetzung mehr als ihm über seine Erbquote zusteht, dann hat er diesen Mehrwert an die anderen Erben auszugleichen. Werden im Rahmen der Erbauseinandersetzung auch Immobilien an einen Erben alleine übertragen, muss der Erbauseinandersetzungsvertrag notariell beurkundet werden.