Behindertentestament

Haben Eltern ein behindertes Kind, möchten sie dieses erst recht versorgt wissen, wenn sie nicht mehr sind. Sie haben daher ein großes Interesse daran, diesem Kind einen Teil ihres Vermögens nach ihrem Tod zukommen zu lassen. Da behinderte Kinder aber meistens nicht alleine für ihren Lebensunterhalt sorgen können, selbst wenn sie erwachsen sind, erhalten sie häufig Leistungen vom Sozialhilfeträger. Würden nun die Eltern dieses Kind einfach als Erbe einsetzen, dann könnte der Sozialhilfeträger auf diesen Erbteil zugreifen und das Kind erhielte nicht das ihm zugewendete Vermögen. Um dies zu verhindern wurde das Behindertentestament entwickelt. In diesem Testament oder Erbvertrag setzten die Eltern das behinderte Kind nur als Vorerben und dessen Nachkommen oder Geschwister als Nacherben ein. Flankiert wird das alles mit einer Dauertestamentsvollstreckung, wobei der Testamentsvollstrecker darauf achten muss, dass dem behinderten Erben immer nur so viel zugewendet wird aus dem Erbe, so dass der Sozialhilfeträger nicht darauf zugreifen kann.