Beglaubigung

Was ist eine Beglaubigung?

Neben Beurkundungen ist der Notar nach dem Gesetz auch für öffentliche Beglaubigungen zuständig.

Die Beglaubigung ist ein rechtlicher Akt, der von einem Notar oder einer anderen autorisierten Person durchgeführt wird, um die Echtheit einer Unterschrift oder einer Abschrift eines Dokuments zu bestätigen.

In Deutschland ist dies ein wichtiger Bestandteil vieler rechtlicher und geschäftlicher Transaktionen.

Eine Beglaubigung ist häufig erforderlich für:

  • Notarielle Verträge und Urkunden
  • Dokumente im Zusammenhang mit Immobilien
  • Behördliche Angelegenheiten
  • Geschäftliche Transaktionen

Zweck der Beglaubigung

Grundlegend dient die Beglaubigung dazu, die Authentizität eines Dokuments oder einer Unterschrift zu bestätigen. Dies kann verschiedene Zwecke haben, darunter:

  • Rechtssicherheit: Eine beglaubigte Kopie eines Dokuments bietet den Parteien eine zusätzliche Sicherheit, dass die Kopie mit dem Original-Dokument vollständig übereinstimmt. Eine beglaubigte Unterschrift beweist, dass die Unterschrift tatsächlich von der auf dem Dokument angegebenen Person stammt.
  • Beweisfunktion: Beglaubigte Dokumente können vor Gericht als Beweismittel verwendet werden, da sie die Echtheit und Integrität der Informationen belegen.
  • Vertrauen schaffen: In geschäftlichen Transaktionen oder bei Verträgen kann eine Beglaubigung das Vertrauen zwischen den beteiligten Parteien stärken, indem sie sicherstellt, dass alle Dokumente ordnungsgemäß unterzeichnet und authentisch sind.

Arten von Beglaubigungen

Zu unterscheiden sind Unterschriftsbeglaubigungen und Dokumentenbeglaubigungen.

  • Bei der Unterschriftbeglaubigung muss eine Person vor dem Notar ein Schriftstück unterschreiben. Der Notar stellt die Identität dieser Person fest und bestätigt damit, dass tatsächlich die Unterschrift von der angegebenen Person stammt.
  • Bei der Dokumentenbeglaubigung (beglaubigte Abschrift) handelt es sich um eine beglaubigte Kopie einer Urkunde. Das Original-Dokument muss dem Notar vorgelegt werden. Der Notar bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Um eine Beglaubigung durchzuführen, müssen bestimmte Verfahren eingehalten werden:

Wenn es sich um die Beglaubigung einer Unterschrift handelt, muss die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, persönlich anwesend sein und die Unterschrift in Gegenwart des Notars leisten. Sie muss sich beim Notar mit einem gültigen Ausweisdokument identifizieren.

Bei der Beglaubigung eines Dokuments wird dieses vom Notar überprüft und anschließend mit einem Beglaubigungsvermerk versehen. Der Notar bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Es ist wichtig zu beachten: Der Rechtsakt der Beglaubigung umfasst keine vollständige rechtliche Prüfung des Inhalts von Dokumenten oder Verträgen. Inhaltlich werden die Dokumente von dem Notar nämlich nur in einem geringen Umfang geprüft. Er muss nur schauen, dass es sich nicht um Dokumente mit sittenwidrigem Inhalt handelt oder durch diese Dokumente ein falscher Rechtsschein gesetzt wird. Handelt es sich um Unterschriftsbeglaubigungen, die beim Grundbuchamt oder Handelsregister eingereicht werden, dann muss der Notar noch überprüfen, ob die in dem Dokument enthaltenen Anträge bei dem Gericht eintragungsfähig sind. Grundsätzlich bestätigt die Beglaubigung jedoch lediglich die Echtheit der Unterschrift oder der Kopie.