Selzer Reiff Notare – Wir gestalten Ihre Vermögensnachfolge, Nachlass, Erbe, Testament, Erbvertrag und Erbscheinsantrag
Notarin Bettina Selzer geb. Schmidt und Notarin Sonja Reiff bieten in dem Bereich Erbrecht und Vermögensnachfolge zu Lebzeiten insbesondere folgende Leistungen an:
- Testamente, gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern
- Erbverträge
- Pflichtteilsverzichtsverträge
- Unternehmensnachfolgeverträge und Unternehmertestamente
- Erbscheinsanträge
- Erbschaftsausschlagungen
- Erbauseinandersetzungen
- Schenkungs- und Übergabeverträge über Immobilien und Unternehmen zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge)
Wer rechtzeitig vorgesorgt und für eine geordnete Vermögensübertragung gesorgt hat, sichert seine Lieben umfassend ab und verhindert späteren Streit unter den Erben und Verwandten.
Warum ist eine individuelle Nachlassgestaltung so wichtig?
In den wenigsten Fällen und insbesondere im Bereich der Unternehmensnachfolge und bei komplexeren Vermögensstrukturen passt die gesetzliche Erbfolge auf den persönlichen Einzelfall. Aus diesem Grund müssen individuelle Lösungen gefunden und entsprechende letztwillige Verfügungen (Testamente oder Erbverträge) entworfen und beurkundet werden.
Wir können Sie hierbei unterstützen, indem wir Ihre Wünsche besprechen, den Sachverhalt aufnehmen und in die für Sie richtige Form bringen. Wird das Testament oder der Erbvertrag fachmännisch und eindeutig erstellt und notariell beurkundet, können im Erbfall keine Auslegungsprobleme auftauchen. Somit können Unsicherheiten und jahrelange Erbschaftsstreitigkeiten verhindert werden.
Welche Vorteile bietet die Unterstützung durch einen Notar?
Durch diese Einschaltung eines Notars entstehen zudem kaum zusätzliche Kosten, da das notarielle Testament oder der Erbvertrag in der Regel den späteren Erbschein ersetzten. Wurde von dem Erblasser nur ein handschriftliches Testament errichtet, ist für den Erbnachweis beim Grundbuchamt und bei der Bank ein Erbschein erforderlich. Nicht nur dauert es häufig recht lange bis das Gericht den Erbschein nach Eingang der Antragstellung erstellt, vielmehr entstehen für den Erbscheinsantrag beim Notar sowie für die Erbscheinserteilung durch das Gericht Kosten.
Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, kann in Verbindung mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichtes der Erbnachweis geführt werden und ein Erbschein ist im Regelfall nicht erforderlich. Der Erbschein kostet daher im Ergebnis meistens mehr als die ausführliche Beratung und Beurkundung einer juristisch exakt formulierten letztwilligen Verfügung.
Auch Vermögensübergänge zu Lebzeiten durch Schenkungen sind in vielen Fällen sinnvoll, können Pflichtteilsansprüche vermeiden, Schenkung- und Erbschaftssteuer sparen und bei Unternehmern für eine frühzeitige und von dem Unternehmer begleitete Unternehmensnachfolge auf die nächste Generation sorgen.
Eine notarielle Beratung ist daher auch bei der Vermögensübertragung zu Lebzeiten dringend zu empfehlen. Kommt es zudem im zeitnahen Nachgang zu der Beratung zu einer Beurkundung, dann fallen für die Beratung noch nicht einmal gesonderte Notargebühren an.