Profitieren Sie von unserer umfangreichen Expertise im Immobilienrecht.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Immobilienrecht und betreuen Sie bei Immobiliengeschäften jeder Größenordnung, gleich ob es sich um den gewerblichen oder privaten Verkauf und Kauf größerer Wohn- und Geschäftshäuser, eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung handelt. Auch Bauträger begleiten wir von dem Grundstückskauf an über die Erstellung und Beurkundung der Teilungserklärung bis hin zum Weiterverkauf an die Endkunden.
Besonderer Service für unsere Mandanten: Immobilienkaufvertrag innerhalb von 24 Stunden.
Bei Immobiliengeschäften muss es in vielen Fällen schnell gehen. Wenn uns die erforderlichen Unterlagen und Informationen kurzfristig zur Verfügung gestellt werden, können wir in der Regel innerhalb von 24 Stunden den Entwurf des Immobilienkaufvertrages erstellen und versenden.
Wir bieten im Grundstücksrecht und Immobilienrecht insbesondere folgende Leistungen an (Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung):
- Grundstückskaufverträge
- Wohnungskaufverträge
- Grundstücksübertragungsverträge (Schenkungen unter Ehegatten, Verwandten, vorweggenommene Erbfolge)
- Bauträgerverträge und Vorbereitung und Beurkundung von Teilungserklärungen (Neubauten und Sanierungsobjekte)
- Bildung von Wohnungseigentum
- Bestellung von Grundschulden und Hypotheken
- Bestellung von Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Reallasten)
- Bestellung von Vorkaufsrechten
- Begründung von Erbbaurechten / Erbbaurechtskaufverträge
Ausführliche Informationen zum Erwerb von Grundstücken, Immobilien und Wohneigentum sowie inwieweit der Notar Sie dabei unterstützt finden Sie auch auf der Internetseite der Bundesnotarkammer: Informationen zum Immobilienkauf