Bettina Selzer und Sonja Reiff sind in Frankfurt am Main als Notar bestellt und unterstützen Sie von der Vertragsvorbereitung über die Beurkundung von Rechtsgeschäften bis hin zur Beglaubigung von Unterschriften.
Hierbei bringen sie auch ihre langjährige juristische Erfahrung als Rechtsanwältinnen mit ein. Aufgrund unserer zentralen Lage im Westend Frankfurt finden Sie auf kurzem Wege in unsere Kanzlei.
Als berufene Notare in Frankfurt bieten Notarin Selzer und Notarin Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an. Unter anderem unterstützen wir Sie in den folgenden Bereichen:
Grundstücks- und Immobilienrecht
- Kaufverträge über bebauten oder unbebauten Grundbesitz, Wohnungs- oder Teileigentum, Erbbaurechte
- Bauträgerverträge (Neubauten und Sanierungsobjekte)
- Bildung und Veränderung von Wohnungs-, Teil- und Sondereigentum
- Begründung und Bestellung von Grundschulden und Hypotheken
- Begründung und Bestellung von Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeit, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Reallast)
- Begründung von Erbbaurechten
- Begründung und Bestellung von Vorkaufsrechten
- Grundstücksübertragungsverträge (Schenkungen unter Ehegatten, Verwandten, vorweggenommene Erbfolge)
Familienrecht
- Vorsorgende Eheverträge (Regelungen zum Güterstand, insbesondere Modifizierung der Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Regelungen zu Versorgungsausgleich und Unterhalt etc.)
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Adoptionen Minderjähriger und Volljähriger
Erbrecht
- Testamente (Einzeltestamente, gemeinschaftliche Testamente, Unternehmertestamente) und Erbverträge
- Erb- und Pflichtteilsverzichte
- Erbschein und Nachlassverteilung
- Unternehmensnachfolge
General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung
Handels- und Gesellschaftsrecht
- Gründung, Umwandlung, Verschmelzung oder Liquidation bei Kapital- und Personengesellschaften
- Gesellschaftsverträge, Abtretungs- und Kaufverträge von Gesellschaftsanteilen
- Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Prokuristen, Vorständen und Aufsichtsräten
- Handelsregisteranmeldungen
- Notarielle Protokollierung von Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften
Welche Aufgaben hat ein Notar?
Der Notar ist – bei beurkundungspflichtigen Verträgen – der staatlich verordnete Verbraucherschützer. Notare sichern aufgrund ihrer Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber dem unerfahrenen Bürger auch bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften dessen Recht.
Als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar in Deutschland somit für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Hierbei ist der Notar – im Gegensatz zum Rechtsanwalt – zur Unparteilichkeit gegenüber beiden Vertragspartnern verpflichtet. Aktuell amtieren in Deutschland rund 8.000 Notare.
Im Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Grundstücksrecht sowie im Erbrecht und Familienrecht unterliegen Verträge häufig gesetzlichen oder vertraglichen Formerfordernissen. Notare prüfen übrigens auch fremde Verträge.