08.02.2018
Wie sieht eine rechtsgültige Unterschrift aus? Wie bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich eine Urkunde oder einen Vertrag unterschreibe?
Notarin Bettina Selzer aus Frankfurt am Main
Viele Menschen machen sich keine Gedanken darüber, wie sie unterschreiben müssen, damit sie einen Vertrag oder eine Urkunde beim Notar gültig unterschreiben. Wenn die Unterschrift nicht den formalen Kriterien entspricht, ist sie jedoch unwirksam und der Vertrag kann ungültig sein.
Die Unterschrift muss gemäß § 126 Abs. 1 BGB eine Namensunterschrift sein. Dafür ist der Vorname nicht erforderlich, es genügt der Familienname.
Der Vorname alleine, die Abkürzung mit einem Anfangsbuchstaben oder nur ein Handzeichen, Kürzel, sind nicht rechtsgültig. Die Unterschrift muss den Beteiligten, der unterschrieben hat, hinreichend deutlich kennzeichnen. Aus diesem Grund genügt als Unterschrift ein individueller Schriftzug, der einmalig ist, charakteristische Merkmale aufweist und sich als Unterschrift eines Namens darstellt. Der Name sollte wenigstens andeutungsweise erkennbar sein.
Eine geschlängelte Linie, deren Buchstaben auch andeutungsweise nicht mehr erkennbar sind, ist lediglich ein Handzeichen, genügt aber nicht als rechtswirksame Unterschrift.
Viele Personen unterschreiben nur mit einem Namen, obwohl sie einen Doppelnamen haben. Hier hat sich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angepasst und die Unterschrift mit einem der beiden Namen für rechtsgültig erklärt.
Ob Sie beim Notar eine Urkunde oder im privaten Rechtsverkehr beim Vermieter einen Mietvertrag unterschreiben, hier gibt es diesbezüglich keinen rechtlichen Unterschied.
Mein Ratschlag:
Wenn Sie grundsätzlich immer auf der sicheren Seite sein wollen, sollten Sie sich angewöhnen, immer die gleiche Unterschrift zu nutzen. Diese sollte aus dem vollständigen Familiennamen bestehen und die Buchstaben sollten wenigstens ansatzweise erkennbar sein. Wenn Sie öfters unterschrieben, bildet sich von alleine eine für Sie charakteristische Unterschrift heraus, die Sie von anderen Personen individuell unterscheidet.