27.10.2010

Erfolgreich Gründen – wie die Gründer ihre eigenen Rechte auch für die Zukunft sichern

Von Rechtsanwältin Notarin Bettina Schmidt

Wer ein erfolgreiches Unternehmen gründen will, braucht nicht nur eine zündende Geschäftsidee, sondern auch ein stabiles juristisches Fundament. Zu oft scheitern Unternehmen in der ersten kritischen Situation daran, dass sie am Anfang im Eifer die falsche Rechtsform gewählt, Gesellschafter unklare Verträge untereinander und mit dem Kapitalgeber geschlossen und eine Regelung für den Exit vergessen haben.

Notare sind per Gesetz gezwungen, ihre Kosten nach den gesetzlichen Gebühren abzurechnen, die sehr knapp kalkuliert sind. Da kann die Beratung nicht viel Zeit in Anspruch nehmen. Außerdem darf der Notar nicht zum Vorteil einer Partei beraten.

An den Anfang gehört zunächst die Klärung der Eigentumsverhältnisse zwischen den Gründern und die Wahl der richtigen Gesellschaftsform. Die Verteilung der Eigentumsanteile am Gesamtunternehmen sollte der Verantwortungsaufteilung und dem tatsächlichen monetären und nichtmonetären Beitrag zum Gründungsunternehmen entsprechen. Für die richtige Wahl der Gesellschaftsform spielt es auch eine entscheidende Rolle, ob gleich oder zu einem späteren Zeitpunkt externe Investoren (Finanzinvestoren oder strategische Investoren) aufgenommen werden sollen.

Der Gründer sollte sich vorher durch einen Anwalt oder eine Anwältin seiner Wahl einen Überblick über die verschiedenen Gesellschaftsformen, deren Besonderheiten und wie er seine persönliche Haftung durch die Wahl der Gesellschaftsform begrenzen kann, verschaffen.

Wenn er dabei allerdings nicht gut beraten ist und für ihn günstige Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Satzung und seines Geschäftsführerdienst- oder Vorstandsanstellungsvertrages ungenutzt verstreichen lässt, vergibt er eine große Chance. Denn schon nach der ersten Kapitalerhöhung könnte er sonst überrascht feststellen, dass er in seinem eigenen Unternehmen nichts mehr entscheiden darf und seine eigene Arbeit nicht mehr angemessen honoriert wird.