von Notarin Sonja Reiff Viele Paare und Ehepaare entscheiden sich für die testamentarische Gestaltung des sogenannten „Berliner Testamentes“. Dabei handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag, in dem sich die Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen: Erst wenn beide Eltern verstorben sind, sollen die Kinder erben. Beim Erbfall des Erstversterbenden sind somit die … Erbe & Testament: Pflichtteilsstrafklausel – Wie kann verhindert werden, dass ein enterbtes Kind seinen Pflichtteil geltend macht? weiterlesen
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