28.10.2014

Wirtschaftsrecht, GmbH-Recht: 10 goldene Regeln zur GmbH-Geschäftsführer-Haftung

Trotz Haftungsbeschränkung der Gesellschaft müssen GmbH Geschäftsführer für die Schäden der eigenen Pflichtverletzungen ggf. mit ihrem privaten Vermögen haften. Über das brisante Thema der GmbH-Geschäftsführer-Haftung sind auch wir in einem früheren Fachartikel bereits eingegangen. Eine interessante Hilfestellung in Form von 10 Goldenen Regeln für GmbH Geschäftsführer bietet nun auch lexware in seinem Blog. Im Einzelfall ist eine Beratung durch einen auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalt sicherlich empfohlen, lesenswert ist der Artikel jedoch allemal.

Unter anderem geht es darum, wie GmbH-Geschäftsführer geschäftliche Risiken erkennen und einschätzen müssen und wie sie durch entsprechende Dokumentation ihr Haftungsrisiko bei Fehlentscheidungen minimieren können. Es wird gezeigt, wie im Falle von mehreren Geschäftsführern durch eine Geschäftsordnung und die Festlegung von Ressorts und Zuständigkeiten die Geschäftsführerhaftung verteilt werden kann. Und auch auf die Möglichkeit, eine Festlegung von Haftungsgrenzen im Geschäftsführerdienstvertrag einzurichten, wird hingewiesen, ebenso wie Handlungsempfehlungen zum Umgang zwischen Geschäftsführer und Gesellschafter in Bezug auf die Haftungsfrage gegeben werden.

Den vollständigen Artikel „GmbH-Geschäftsführer-Haftung: 10 goldene Regeln“ finden Sie hier.

Weiterer Artikel zum Thema:
Rechte und Pflichten des GmbH Geschäftsführers

Tag-It: Wirtschaftsrecht, GmbH-Recht, GmbH Geschäftsführer-Haftung