01.11.2013

Unwirksame Kündigung wegen Formfehler

Bereits Kleinigkeiten können dafür sorgen, dass eine Kündigung unwirksam wird. Entlassene Arbeitnehmer dürfen ihren alten Job dann trotz ausgesprochener Kündigung behalten oder sie können eine höhere Abfindung erstreiten.

So ist zum Beispiel die Schriftform für das Aussprechen einer rechtskräftigen Kündigung in Deutschland Pflicht. Und ist die Kündigung nicht vom Chef beziehungsweise Unternehmensinhaber selbst unterzeichnet, sollten gekündigte Arbeitnehmer hinterfragen, ob der Aussteller der Kündigung überhaupt formal hierzu berichtigt war. Diesen und weiteren Fragen geht rp-online in einem aktuellen Beitrag nach. Auch wenn im Regelfall für die Bewertung einer Kündigung und eine möglicherweise anschließende Kündigungsschutzklage die Unterstützung eines Anwaltes angeraten ist, finden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber hier einen ersten Überblick über häufige Formfehler:

http://www.rp-online.de/wirtschaft/beruf/formfehler-verhindern-die-kuendigung-1.3719783

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