24.03.2014
Teilung von GmbH-Geschäftsanteilen durch Abtretung und Zustimmungsbeschluss
Von Bettina Schmidt
Nach Aufhebung von § 17 GmbHG durch das MoMiG bestand Streit innerhalb der Literatur und Rechtsprechung zu der Frage, ob ein materiell-rechtlicher Teilungsakt in Form eines Teilungsbeschluss vor der Abtretung des Teilgeschäftsanteils notwendig sei. Diese Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun geklärt:
In seinem Beschluss vom 17.12.2013 hat der BGH bestätigt, dass die Teilung eines Geschäftsanteils weiterhin durch Veräußerung mit Zustimmung der Gesellschafter möglich ist, soweit der Gesellschaftsvertrag (Satzung) keine gegenteilige Regelung enthält. Zur Bestimmtheit der Teilung genügt es in diesem Fall, wenn in der Zustimmungserklärung auf die Teilungserklärung im Veräußerungs- oder Abtretungsvertrag Bezug genommen wird, in der der geteilte Geschäftsanteil, die neuen Geschäftsanteile und ihre Nennbeträge bestimmt sind.
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