04.04.2017

Reform der Insolvenzanfechtung beschlossen

Bundestag und Bundesrat haben eine Reform der Insolvenzanfechtung verabschiedet. Die Risiken der Geschäftspartner von Insolvenz bedrohter Unternehmen sollen so verringert werden.

Das Gesetz sieht vor allem Änderungen und Eingrenzungen in der sogenannten Vorsatzanfechtung vor. So wird die Anfechtungsfrist von 10 auf 4 Jahre herabgesetzt und bei Zahlungsvereinbarungen gilt künftig die Vermutung, dass der Geschäftspartner keine Kenntnis von einer Zahlungsunfähigkeit hatte. Weitere Änderungen betreffen u.a. die Verzinsung von Anfechtungsansprüchen sowie den Bargeschäftseinwand.

Ausführlich beschäftigt sich ein aktueller Artikel auf Haufe.de mit der Reform der Insolvenzanfechtung:

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/reform-der-insolvenzanfechtung-beschlossen_210_405002.html

Tag-It: Wirtschaftsrecht, Notar, GmbH-Recht, Aktiengesellschaft, Gesellschaftsrecht, Insolvenz, Geschäftsführer, Geschäftspartner