24.08.2015

Pauschale „Kontogebühr“ für Bausparverträge in der Darlehensphase zulässig

Eine Klausel in den AGB einer Bausparkasse, die für Bausparkunden in der Darlehensphase eine Kontogebühr i.H.v. rd. 9,50 € jährlich vorsieht, ist zulässig. Dies entschied das OLG Karlsruhe in einem Urteil vom 16.6.2015.

Die Klausel verstoße nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB und halte der – wegen ihres Charakters als bloßer Preisnebenabrede eröffneten – Inhaltskontrolle stand.

Ausführlich stellt der Otto Schmidt Verlag das Urteil und seine Begründung in einem aktuellen Kommentar dar:
http://www.otto-schmidt.de/news/wirtschaftsrecht/pauschale-kontogebuhr-fur-bausparvertrage-in-der-darlehensphase-zulassig-2015-06-23.html

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