Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung haben, wenn ihnen der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht oder einen Aufhebungsvertrag anbietet. Dies ist jedoch ein weit verbreiteter Irrglauben.
Ein fester Anspruch auf Abfindung besteht nur im Ausnahmefall. In der Regel ist eine Ausgleichszahlung für die Aufhebung des Arbeitsvertrages reine Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wann ein Anspruch auf Abfindung besteht, worauf beim Angebot einer Abfindung zu achten ist, wie sich üblicherweise die Höhe der Abfindung berechnet und weitere wertvolle Hinweise zum Thema Kündigung und Abfindung hat Rechtsanwältin Sonja Reiff in ihrem Blog zum Arbeitsrecht für Sie zusammen gestellt: