Ankündigung: Telefonaktion der Frankfurter Rundschau mit Notarin, Rechtsanwältin Bettina Schmidt am Donnerstag, 21. Mai 2015 von 17.30 bis 19.00 Uhr
Ein schwerer Unfall, Krankheit, Behinderung oder Altersschwäche – viele Umstände können dazu führen, dass Menschen nicht mehr in der Lage sind, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern oder über medizinische Maßnahmen zu entscheiden. Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass sich Betroffene in Notsituationen automatisch von ihrem Ehepartner oder ihren Kindern vertreten lassen dürfen. Wer Ehepartner, Kinder, andere Verwandte oder Freunde bevollmächtigen möchte, sollte dies unbedingt schriftlich tun. Weiterlesen „Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen“