Rechtsanwältin Sonja Prothmann, Frankfurt am Main
Der Arbeitgeber muss beim Bewerbungsverfahren das Allgemeine Gleichheitsgesetz (AGG) beachten, wobei sich aus §§ 1 und 7 AGG sowie aus § 81 II Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) für den Arbeitgeber das Verbot ergibt, einen Bewerber wegen einer Behinderung zu diskriminieren. Weiterlesen „Benachteilung wegen Behinderung – Die Bewerbung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers“