Die Pflicht zur Abgabe der elektronischen Bilanz und der elektronischen Gewinn- und Verlustrechnung wird sich um ein Jahr verschieben und somit erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, verpflichtend sein.
Damit die Verschiebung in Kraft treten kann, muss der Bundesrat dem vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Verordnungsentwurf noch zustimmen. Die Zustimmung ist nur noch Formsache und für den 17.12.2010 vorgesehen.
Hinweis: Die Verschiebung soll genutzt werden, um das Verfahren im Rahmen einer Pilotphase zu erproben (Entwurf einer Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b EStG).
Quelle: IWW Institut für Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG