26.05.2014

Notarkosten für Unternehmen

Unternehmensgründung, Änderungen im Handelsregister, Umorganisation oder Regelung der Nachfolge: Weitreichende Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Gesellschaftern müssen in vielen Fällen durch eine notarielle Beratung, Beglaubigung oder Beurkundung rechtlich abgesichert werden. Einen ersten Überblick über die hierfür anfallenden Kosten und Gebühren bieten Ihnen die Notarkosten-Beispiele der Bundesnotarkammer.

Insbesondere Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) können viele Vertragsregelungen nur mit einem Notar durchführen. Aber auch Entscheidungen innerhalb von Personengesellschaften wie zum Beispiel der oHG benötigen in bestimmten Fällen die Mitwirkung des Notars. Doch welche Kosten fallen konkret an, z.B. für die Anmeldung im Handelsregister, die Verlegung des Firmensitzes oder die Bestellung von Geschäftsführern?

Grundlage für die Berechnung der Notargebühren ist das Gebührensystem des Gerichts- und Notarkostengesetzes. Hinzu kommen typische Auslagen wie Telefon- und Portokosten. Einen Überblick über die anfallenden Kosten bietet die Bundesnotarkammer auf ihrer Internetseite anhand ausgewählter Fallbeispiele. Hier finden Sie hier auch einen Kostenrechner, mit dem Sie die Gebühren für abweichende Geschäftswerte berechnen können.

Auch wenn hierbei spezielle kostenrelevante Sonderkonstellationen nicht berücksichtigt werden können, erhalten Sie durch die Berechnungsbeispiele eine gute erste Orientierung:

http://notar.de/unternehmen/notarkosten-unternehmen

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