27.01.2017

Miet- und Immobilienrecht 2017

Nicht zuletzt dank niedriger Zinsen herrscht nach wie vor eine hohe Nachfrage am Immobilienmarkt und auch die Mieten steigen vielerorts. Für Immobilieneigentümer wie für Mieter sind daher auch 2017 die gesetzlichen Veränderungen im Miet- und Immobilienrecht von großem Interesse.

2017 seien einige rechtliche Änderungen geplant – mehr aber nicht, betont Rechtsanwalt Dominik Schüller hierzu in einem Artikel auf Legal Tribune Online und stellt diese kurz in übersichtlicher Form vor.

So liegt seit 2016 der Entwurf des 2. Mietrechtsänderungsgesetzes vor, das 2017 in Kraft treten könnte. Wesentliche Änderungen hierin betreffen die Berechnungsgrundlage für Mieterhöhungen und die Betriebskostenabrechnung. Zudem soll der Erfassungszeitraum für die Berechnung des kommunalen Mietspiegels verlängert werden. Weitere Vorschläge betreffen die Umlage von Modernisierungskosten sowie eine Härtefallregelung, die unter bestimmten Umständen die Belastung des Mieters durch die Warmmiete auf 40 Prozent des Haushaltseinkommens beschränken soll.

Die Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie im März 2016 in nationales Recht hatte die Kreditvergabe für den Immobilienkauf vor allem für niedrige und mittlere Einkommen erschwert. Um dies abzumildern, wurden im Detail Konkretisierungen vorgenommen. So müssen nun beispielsweise zu erwartende Wertsteigerungen durch Baumaßnahmen oder Renovierungsarbeiten bei der Kreditvergabe berücksichtigt werden.

Weitere Änderungen sind im Bereich Energiesparen und bei der Rauchmelderpflicht zu erwarten bzw. bereits in Kraft getreten.

Den gesamten Artikel können Sie hier einsehen.

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