17.07.2015

Kaufvertrag für Haus, Wohnung oder Gewerbeimmobilie

Checkliste Immobilienkauf: gut vorbereitet zum Notar

Der Erwerb einer Immobilie, ob Haus, Eigentumswohnung, Grundstück oder Gewerbeimmobilie muss in Deutschland über einen Kaufvertrag beim Notar erfolgen. Der Gesetzgeber trägt hiermit der besonderen finanziellen Tragweite Rechnung, den ein solches Rechtsgeschäft in aller Regel für die Beteiligten hat. Neben individuellen Aspekten des einzelnen Immobilienkaufs, die in den jeweiligen Kaufvertrag einfließen können, gibt es ein paar grundsätzliche Angaben, die mit aufgenommen werden müssen.

Wenn Sie beabsichtigen, ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück oder eine Gewerbeimmobilie zu erwerben, hilft Ihnen unsere „Checkliste zum Immobilienkaufvertrag“ schon im Vorfeld, die benötigten Daten zusammen zu tragen. Dies vereinfacht den Entwurf des Immobilienkaufvertrages und die anschließende Beurkundung des Immobilienkaufs.

Checkliste „Immobilienverkauf“ herunterladen

Über diese Basisdaten hinaus können natürlich noch weiterer Aspekte in den Immobilienkaufvertrag einfließen, die sich ganz nach den individuellen Gegebenheiten des geplanten Immobiliengeschäfts richten.

Dies können beispielsweise eine Finanzierungsvollmacht zur Bestellung einer Grundschuld zur Besicherung des Finanzierungsdarlehens bei der Bank sein oder spezielle Regelungen bei einer geplanten vorzeitigen Besitzübergabe.

Weitere Informationen zum Immobilienkaufvertrag:

BNotK: Kauf eines gebrauchten Hauses
Immobilienkauf bei Inanspruchnahme einer Finanzierung durch die Bank
Wichtige Informationen zum Besitzübergang beim Immobilienkauf

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