10.05.2013
Ich weiß, was du verdienst: Darf der Arbeitgeber die Gehälter offenlegen?
Zu diesem brisanten Thema führte das Rechtsportal des Haufe Verlages ein interessantes Interview mit Rechtsanwalt Dr. Leif Hansen. Denn wer möchte nicht wissen, was der Kollege verdient? Andererseits, wer möchte aber, dass die Kollegen wissen, was man selbst verdient? Ist beim Thema Gehalt und Geld doch in Deutschland traditionell eher eine gewisse Diskretion gefragt.
So kommt Rechtsanwalt Hansen auch eindeutig zum Schluss, dass Arbeitgeber grundsätzlich die Gehälter ihrer Mitarbeiter nicht veröffentlichen dürfen. Denn in Deutschland bestehe ein deutlicher Schutz der informellen Selbstbestimmtheit des Einzelnen aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes.
Das gesamte Interview mit Rechtsanwalt Hansen können Sie hier einsehen:
Tag-It: Arbeitsrecht, Gehalt, Datenschutz, Rechtsanwalt, Bundesdatenschutzgesetz, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Mitarbeiter