09.09.2015
Güterstand und Verkauf einer Immobilie
Warum muss der Notar beim Verkauf einer Immobilie nach dem Güterstand fragen, wenn der Verkäufer bzw. die Verkäuferin verheiratet ist?
Diese Frage des Notars führt in der Praxis immer wieder zu Verwunderung bzw. kann vom Verkäufer oftmals nicht beantwortet werden. Der Status von Güterstand und Zugewinngemeinschaft ist in diesem Fall jedoch entscheidend, damit ein rechtgültiger Kaufvertrag zustande kommen kann. Denn je Status ist die Einwilligung des Ehepartners in den Kaufvertrag der Immobilie notwendig, auch wenn z.B. im Grundbuch nur der Verkäufer selbst als Eigentümer der Immobilie eingetragen ist.
Ausführlich erklärt Notarin diesen Sachverhalt in einem Fachartikel:
Weshalb der Notar den Verkäufer einer Immobilie nach seinem Güterstand fragen muss
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