24.10.2013
Gründen einer Stiftung
Der Wunsch Gutes zu tun, steuerliche Aspekte oder fehlende Erben – Gründe für die Errichtung einer Stiftung gibt es zahlreiche. Und Stiftungen haben in Deutschland Konjunktur, so der Bundesverband Deutscher Stiftungen. Rund 20.000 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts gäbe es, hinzukämen rund 30.000 Treuhandstiftungen.
Stiftungen erfüllen meist gesellschaftliche Aufgaben, die der Staat nicht oder nicht umfänglich abdeckt. Gründe für eine Stiftung bzw. die Motivation zur Gründung einer Stiftung sind vielfältig: vom Wunsch, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und bewusst etwas gestalten zu können, bis hin zu steuerlichen Erwägungen. Ebenso gibt es Stiftungen in unterschiedlicher Größe und Ausprägung. Denn die Gründung einer Stiftung ist formal gesehen einfach. Jede geschäftsfähige natürliche Person kann Stifter werden. Benötigt wird lediglich ein erstes Stiftungskapital, dessen Mindesthöhe in den Landesstiftungsgesetzen festgelegt ist, sowie der Wille, sich endgültig von diesem Vermögen zu trennen.
Wenn z.B. Immobilienvermögen in die Stiftung übertragen werden soll oder bei Konstruktionen von Unternehmensstiftungen, ist jedoch ein Notar erforderlich. Auch empfiehlt sich bei der Gründung größerer Stiftungen eine juristische Beratung z.B. bezüglich der Satzungsgestaltung.
Tag-It: Stiftung gründen, Stiftungsrecht, Satzung, Anwalt Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Rechtsanwalt, Notar Frankfurt