25.04.2014
Gesetzesvorlage zur Förderung von Frauen in Führungspositionen
Schon seit längerem wird das Thema der „Frauen-Quote“ für Führungspositionen heiß diskutiert, mit durchaus schlüssigen Argumenten auf beiden Seiten. So steht der Ansicht, dass das Geschlecht nicht „per Gesetzt“ Auswahlkriterium für eine bestimmte Position sein dürfe, die Beobachtung gegenüber, dass die vorhandenen Strukturen in einer „gewachsenen Männerwelt“ eben doch real Zugangshemmnisse für Frauen in Führungspositionen begründen.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJV) hat in dieser Frage nun gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Leitlinien des Gesetzesvorhabens für eine gerechte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen vorgestellt.
Das Gesetzesvorhaben sieht unter anderem eine Verpflichtung für börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen vor, ab dem Jahr 2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent in ihren Aufsichtsräten zu erfüllen. Auch Unternehmen, auf die nur eine dieser Bedingungen zutrifft, sollen den Frauenanteil in Vorstand und Aufsichtsrat deutlich steigern und ebenso ist eine Schärfung der Regelungen im Öffentlichen Dienst vorgesehen.
Im Detail befasst sich der Verlag Dr. Otto Schmidt in seinem Newsletter zum Wirtschaftsrecht mit dem Gesetzesvorhaben:
Den Originaltext zur Leitlinie für das Gesetzgebungsverfahren „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst“ mit Stand vom 24. März 2014 können Sie hier einsehen.
Tag-It: Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Führungspositionen, Frauenquote, Gesetzgebung