01.07.2013

Freiwilligkeitsvorbehalte in Arbeitsverträgen

„Freiwillig ist nicht gleich freiwillig“ titelt Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Reufels in einem aktuellen Beitrag auf dem ArbRB-Blog und führt zwei aktuelle Urteile des Bundesarbeitsgerichtes an, die belegen, dass bei der Aufnahme von Freiwilligkeitsvorbehalten in Arbeitsverträge Vorsicht und Sachverstand gefragt sind.

Denn die Aufnahme eines Freiwilligkeitsvorbehaltes in einen vorformulierten Arbeitsvertrag ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass die Formulierung eindeutig ist. Ist sie nicht klar verständlich formuliert, kann der Freiwilligkeitsvorbehalt ungültig sein, es besteht also ein rechtlicher Anspruch des Arbeitsnehmers auf die ursprünglich unter Freiwilligkeitsvorbehalt gestellte Leistung.

Den Blog-Beitrag mit Kommentar zu den Urteilen des BAG finden Sie unter:
http://www.arbrb.de/blog/2013/06/05/freiwillig-ist-nicht-freiwillig/

Tag-It: Rechtsanwalt Arbeitsrecht, Freiwilligkeitsvorbehalt, Urteile Bundesarbeitsgericht, BAG, Arbeitsvertrag, Arbeitgeber, Arbeitnehmer