12.10.2012
Fast 70 Millionen Euro Rentennachzahlung von Leiarbeitsfirmen
Ende 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht die wegen Niedriglöhnen in ihren Zeitarbeitstarifverträgen kritisierte Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) für tarifunfähig erklärt. Dies hatte zur Folge, dass die Tarifverträge der CGZP für die Zeitarbeitnehmer nicht mehr galten und sie vielmehr Anspruch darauf hatten, den üblichen Lohn der Arbeitnehmer in den Entleiherunternehmen zu erhalten, der in der Regel weitaus höher als der zuvor tariflich festgelegt war.
Diese Unwirksamkeit der Tarifverträge und der Anspruch der Leiharbeitnehmer auf „Equal Pay“ hatte natürlich auch Rentennachzahlungen zur Folge.
Nach einer Antwort der Bundesregierung (Bundestagdrucksache 17/10558) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mussten Leiharbeitsfirmen bis Ende Juli 2012 bereits insgesamt 69,3 Millionen Euro an Rentennachzahlungen leisten.
Die Pressemitteilung des Bundestages finden Sie unter:
http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_09/2012_386/02.html