11.04.2011

Fachbeitrag: Risiken beim Abschluss von Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag für den Arbeitnehmer

Nicht immer endet ein Arbeitsverhältnis streitig mit einer Kündigung und möglicherweise anschließender Kündigungsschutzklage als Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Häufig gelebte Praxis, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich trennen, sind der Abschluss von einem Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag. So wünschenswert dies ist, so sollten Arbeitnehmer sich jedoch auch gewisser Risiken bewusst sein.

Denn der Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann weitreichende Folgen, insbesondere auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wie Sonja Reif, Anwalt für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei, in einem lesenswerten Fachbeitrag mit dem Titel „Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertag: Die Risiken für den Arbeitnehmer“ in ihrem Blog zum Arbeitsrecht aufzeigt.

Einen Aufhebungsvertrag schließt man, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne vorangehende Kündigung auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses einigen. Dem Abwicklungsvertrag geht hingegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber voraus, der Arbeitnehmer erklärt hierin jedoch seinen Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage, ggf. honoriert durch eine Abfindung.

In beiden Fällen kommt es jedoch wesentlich auf die individuellen Umstände und die Vertragsgestaltung an, um mögliche Konsequenzen beim Bezug von Arbeitslosengeld wie eine Sperrfrist und eine Verkürzung der Bezugsansprüche zu vermeiden.

Tag-It: Rechtsberatung Arbeitsrecht, Arbeitslosengeld, Sperrfrist, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Kündigung, Kündigungsschutzklage