24.01.2014
EU-Kommision verlängert Übergangsfristen für SEPA um sechs Monate
Zahlungen, die noch nicht im SEPA-Format erfolgen, sollen auch nach dem 1.2.2014 für weitere sechs Monate zulässig sein. Die EU-Kommusion hat einen entsprechenden Vorschlag angenommen, der eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 1. August 2014 einräumt.
„Trotz der großen Anstrengungen aller Beteiligten ist die Migration bei Überweisungen und Lastschriften aktuell noch nicht weit genug fortgeschritten, um einen reibungslosen Übergang zu SEPA zu gewährleisten“, erklärt hierzu Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier und betont zugleich die Bedeutung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs für einen leistungsfähigen EU-Binnenmarkt.
Mit der verlängerten Übergangsfrist will die EU-Kommission Risiken und Störungen während der Umstellung für Verbraucher und Unternehmen minimieren. Die offizielle Frist für die SEPA-Umstellung zum 1. Februar wird durch die verlängerte Übergangsfrist nicht geändert.
Ausführliche Informationen zur Verlängerung der SEPA-Übergangsfrist finden Sie unter:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-6_de.htm?locale=en
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