08.01.2014

Einziehung des Geschäftsanteils eines GmbH Gesellschafters

Nicht immer geht es im Geschäftsleben ohne Spannungen. Kommt es in einer Kapitalgesellschaft zu einem tiefgreifenden Zerwürfnis, bleibt manchmal auch nur der Ausschluss eines Gesellschafters.

Allerdings setzt der Ausschluss eines Gesellschafters voraus, dass das Zerwürfnis von dem betroffenen Gesellschafter zumindest überwiegend verursacht worden ist und es dürfen in der Person des oder der die Ausschließung betreibenden Gesellschafter keine Umstände vorliegen, die deren Ausschließung oder die Auflösung der Gesellschaft rechtfertigen, urteilt der BGH.

Im konkreten Fall ging es um den Ausschluss eines von vier alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern und Gesellschaftern. Der Verlag Otto Schmidt beleuchtet den Fall näher.

Hier finden Sie den Volltext zum Urteil des BGH.

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