02.10.2013
Darf ein Dienstleister diskriminierende Kundenwünsche berücksichtigen?
Zu viele Asiaten im Opernchor? Die Bundesagentur für Arbeit hat laut eines Medienberichts Probleme, koreanische Opernsänger zu vermitteln. Ein Grund für die Ablehnung sei der Wunsch des Publikums, die „Asiatenquote“ auf der Bühne gering zu halten. Ein sicherlich kurioser Sachverhalt – jedoch mit einer durchaus ernsthaften Fragestellung.
Auskunft zum Thema „Aussehen als Einstellungskriterium“ gibt der Arbeitsrechtler Dr. Marc Spielberger in einem Interview auf haufe.de.
Tag-It: Arbeitsrecht, Diskriminierung, Aussehen, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arbeitsagentur