27.08.2013

Beratung und Beurkundung von Verträgen für Unternehmen durch den Notar

Neugründung, Verkauf oder Unternehmensnachfolge: Für Unternehmer stellen sich viele rechtliche Fragestellungen von enormer Tragweite. Der Gesetzgeber hat daher für bestimmte Rechtsgeschäfte, die in Zusammenhang mit Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften erfolgen, die unabhängige Beratung und Beurkundung durch einen Notar vorgeschrieben.

Das Führen eines Unternehmens ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen unterliegt. Nicht nur betriebswirtschaftliche Belange spielen hierbei eine Rolle. Viele Entscheidungen sind auch unter rechtlichen Aspekten zu betrachten.

Hierbei hilft der Notar als kompetenter Berater dem Unternehmer die rechtliche Tragweite von Entscheidungen richtig einzuschätzen. Der Notar ist per Gesetz zur Unabhängigkeit verpflichtet ist. Ob Unternehmensgründung, laufenden Geschäftsführung oder Unternehmensnachfolge: Die Bundesnotarkammer informiert auf ihrer Internetseite Unternehmer und Geschäftsführer darüber, in welchen Fällen eine notarielle Beurkundung Pflicht ist und was Notare darüber hinaus in der Beratung für Unternehmer leisten können.

http://www.bnotk.de/Buergerservice/Informationen/Unternehmen/index.php

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