16.10.2012

Arbeitsrecht: Auch Betriebsrenten erst mit 67

Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.05.2012, Az. 3 AZR 11/10 beschäftigt sich mit der Auslegung von Versorgungsvereinbarungen für Betriebsrenten. Ist in diesen festgelegt, dass der Versorgungsfall mit der Vollendung des 65. Lebensjahres eintreten soll, so gehen die Erfurter Richter davon aus, dass damit auf die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt abgestellt wird.

Da das Renteneintrittsalter für Geburtsjahrgänge ab 1964 jedoch 67 Jahre sein wird, seien auch alte Versorgungsvereinbarungen der Betriebsrente entsprechend auszulegen. Das Bundesarbeitsgericht möchte mit dieser Entscheidung einen Gleichlauf von gesetzlichen Renten sowie Betriebsrenten erreichen.

Der Volltext der Entscheidung finden Sie unter:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=61b683b7b3e8962bc2ba16da44f6db71&nr=15993&pos=0&anz=1