15.04.2014
Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Keine Regel ohne Ausnahme. Dies gilt auch im Arbeitsrecht beim Thema Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Grundsätzlich legt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) fest, dass der Arbeitgeber das Gehalt seines Arbeitnehmers während der Dauer der Erkrankung, jedoch höchstens 6 Wochen fortzahlen muss.
Damit jedoch überhaupt ein Anspruch auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) entsteht sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Der Arbeitnehmer muss hierzu arbeitsunfähig erkrankt sein, die Arbeitsunfähigkeit unverschuldet sein und das Arbeitsverhältnis bereits seit über 4 Wochen ununterbrochen bestehen. Zudem muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit durch die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung belegen. Legt er diese nicht vor, kann der Arbeitgeber die Entgeltzahlung vorläufig verweigern.
Doch wie verhält es sich, wenn ein Arbeitnehmer mehrfach aufgrund derselben oder unterschiedlicher Erkrankungen arbeitsunfähig wird? Und wann gilt eine Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit als unverschuldet und wann ist sie selbst verschuldet und schließt damit den Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus?
Diesen und weiteren spannenden Fragen geht Sonja Reiff, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht und Vertragsrecht, in einem aktuellen Beitrag in ihrem Blog für Arbeitsrecht nach:
„Krankheit: Unter welcher Voraussetzung und wie lange muss der Arbeitgeber das Gehalt fortzahlen?„
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