Angesichts des derzeitigen Zinstiefs sind alte Bausparverträge mit drei oder vier prozentiger Verzinsung auch als Geldanlage äußerst attraktiv. Was den Verbraucher freut, wird für Bausparkassen zunehmend zur Belastung und sie suchen mittels Kündigung ihre Kunden aus den Verträgen zu drängen.
In einem aktuell verhandelten Fall haben die Bausparkassen nun vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen: Wenn Sparer zehn Jahre lang ihren Anspruch auf ein Baudarlehen nicht geltend machen, könne ihnen der Vertrag gekündigt werden, da es dem Sinn und Zweck eines Bausparvertrages widerspreche, diesen über mehr als zehn Jahre hinaus als Sparanlage laufen zu lassen.
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