27.10.2013

Was beim Gang zum Notar zu beachten ist

Nimmt der Notar alles aus der Schublade?

Von Rechtsanwältin Notarin Bettina Schmidt

Viele Mandanten glauben, der Notar/die Notarin müsste nur in seine/ihre Schublade greifen und ein entsprechendes Formular entnehmen, ansonsten sei es nur noch notwendig, im Termin das leidige Vorlesen über sich ergehen zu lassen, Unterschrift, fertig.

Leider hält sich dieser Irrglaube hartnäckig, weshalb es in Beurkundungen oftmals zu unliebsamen Überraschungen kommt.

Tatsächlich ist es zwar so, dass jeder Jurist über eine Formularsammlung von Verträgen und anderen juristischen Dokumenten verfügt. Jeder Fall bringt aber mindestens eine Besonderheit mit sich, die bereits vor der Beurkundung unbedingt mit dem Notar besprochen werden sollte. Diese Besonderheiten müssen aber sorgfältig geprüft und berücksichtigt werden, was immer mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden ist.

Nehmen Sie sich daher unbedingt spätestens bei der Terminvereinbarung die Zeit, mit dem Notar persönlich oder telefonisch den Sachverhalt zu besprechen, damit für die Bearbeitung ausreichend Zeit bleibt. Wie beim Arztbesuch sollte man dabei nicht selbst die Diagnose schon mitbringen, sondern lieber sein Problem oder seinen Wunsch ausführlich schildern und sich beraten lassen, welcher Weg die beste Lösung darstellt.

Wenn Sie beispielsweise ohne Vorberatung nur eine GmbH-Gründung von einem Gesellschafter in Auftrag geben, im Beurkundungstermin es sich für den Notar aber erstmals herausstellt, dass es sich eigentlich um drei Gründer handelt, ein Treuhandvertrag also auch noch beurkundet werden sollte, dann verursacht Ihnen das unnötige Kosten und Umstände für einen zusätzlichen Termin. Bei rechtzeitiger Vorbesprechung könnten Gründungsurkunde und Treuhandvertrag in einem Guss vorbereitet werden, es würde insgesamt viel schneller und reibungsloser klappen mit der Gründung.

Auch die „Bestellung“ eines „normalen“ Berliner Testaments zeigt, dass der Mandant eigentlich keine Beratung wünscht. Zu der Erstellung eines Testaments gehört aber eine vorangegangene ausführliche Beratung, bei erst einmal der Sachverhalt aufgeklärt werden muss. Nur dann kann der Notar beurteilen, ob das Berliner Testament überhaupt die richtige Wahl für das Ehepaar darstellt.
Fazit: Der Gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht, als er bestimmte Geschäfte der Beurkundungspflicht unterstellt hat. Bei wichtigen Rechtsgeschäften sollen die Beteiligten beraten werden. Erst danach fertigt der Notar den auf den speziellen Fall zugeschnittenen Entwurf an. Durch das Vorlesen im Beurkundungstermin soll noch einmal die Möglichkeit geschaffen werden, Fragen zu stellen oder letzte Änderungswünsche einzufügen.

Helfen Sie also dem Notar Ihrer Wahl, damit er den Sachverhalt richtig einordnen kann, indem Sie ihm alle Informationen, die wichtig sein könnten, so rechtzeitig mitteilen, dass eine Beratung schon vor der Beurkundung noch stattfinden kann.