09.07.2014
Immobilienrecht und Notariat: Der Grundschuldzins
Bettina Schmidt, Rechtsanwältin und Notar in Frankfurt, erklärt warum bei Eintragung einer Grundschuld, zum Beispiel für eine Immobilienfinanzierung, meist ein deutlich höherer Grundschuldzins eingetragen wird.
Für die Absicherung einer Immobilienfinanzierung oder eines Darlehens verlangt die Bank häufig die Bestellung einer Grundschuld. Die Grundschuld entspricht in der Regel der Höhe der Kreditsumme. Darüber hinaus werden meist noch Nebenleistungen und sogenannte Grundschuldzinsen festgelegt, deren Zinssatz oftmals deutlich über den vereinbarten Zinsen für das Darlehen selbst liegt.
Hierdurch sichert sich die Bank nicht nur gegen Forderungen ab, die über die eigentliche Kreditsumme hinausgehen, z.B. aus Zinsausfällen. Die Grundschuldzins ermöglicht auch die Absicherung künftig höherer Forderungen ohne erneute Kosten für Änderung bzw. Neueintragung im Grundbuch, zum Beispiel wenn nach Ablauf der Zinsbindungsfrist die Zinsen steigen oder wenn nach Rückzahlung der Finanzierung ein anderer Kreditvertrag mit der Grundschuld besichert werden soll. Erneute Notar- und Grundbuchkosten können so gespart werden.
Ausführlich erklärt Notarin Bettina Schmidt die Funktion des Grundschuldzinses auf Ihrem Blog unter:
http://www.notar-frankfurt-am-main.de/immobilienkauf-grundschuld-grundschuldzinsen/
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