16.05.2013
7 Schritte der GmbH-Gründung – Infos zum Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht
Die GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist in Deutschland eine der beliebtesten Unternehmensformen, vor allem in kleineren und mittelständischen Unternehmen. Doch wie gründet man eine GmbH? Welche organisatorischen und juristischen Aspekte sind hierbei zu beachten? Einen kurzen und sehr anschaulichen 7-Schritte-Plan veröffentlichten die Kollegen der Kanzlei esb Rechtsanwälte auf ihrer Homepage.
Die GmbH bietet einige Vorteile, die ihren Status als beliebte Unternehmensform begründen: Die Gründung einer GmbH ist mit einem relativ geringen Stammkapital von 25.000 Euro möglich. Zur Gründung selbst reicht sogar eine erste Einlage von 12.500 Euro aus. Die GmbH hat einen sehr guten Ruf. Unternehmen, die als GmbH firmieren, haftet bei vielen Menschen ein Image der Ernsthaftigkeit und Bodenständigkeit an.
Gesellschafter bzw. Geschäftsführer der GmbH haften – mit Ausnahmen – nur begrenzt, das Privateigentum der GmbH-Gesellschafter und Geschäftsführer ist in der Regel vor Haftungszugriffen geschützt.
Mitunter eröffnet die GmbH auch interessante steuerliche Gestaltungsspielräume.
Doch wie geht nun die Gründung der GmbH vonstatten?
Die Kollegen von esb Rechtsanwälte definieren hierzu:
- Schritt 1: Entschluss der Gründung und Vorgründungsgesellschaft (i.d.R. BGB-Gesellschaft)
- Schritt 2: Entwurf des Gesellschaftervertrages
- Schritt 3: Beurkundung des Gesellschaftervertrages durch einen Notar
- Schritt 4: Bestellung der Organe der GmbH
- Schritt 5: Aufbringen des Stammkapitals
- Schritt 6: Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister
- Schritt 7: Eintragung im Handelsregister
Hier gelangen Sie zur detaillierten Übersicht des 7-Schritte-Planes zur GmbH-Gründung mit weiteren Angaben zur Durchführung, Haftungsstatus etc.
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