01.03.2011
Geschäftsführervertrag Vorsicht bei unterlassener Verlängerung aus Altersgründen
Unterbleibt die Verlängerung eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrags wegen des Alters des Geschäftsführers, kann dies eine unmittelbare Benachteiligung darstellen.
Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Köln hin. In dem betreffenden Fall war der befristet abgeschlossene Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer kommunalen Betreibergesellschaft städtischer Krankenhäuser nicht verlängert worden. Begründet wurde dies mit dem Alter des Geschäftsführers (62 Jahre) und der Altersgrenze für Geschäftsführer städtischer Betriebe (65 Jahre), die der Geschäftsführer bei einer Verlängerung des Anstellungsvertrags überschreiten würde. Das OLG sah hierin eine unmittelbare Benachteiligung des Geschäftsführers. Dieser Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot gebe dem Betroffenen einen Anspruch auf Ersatz seines materiellen Schadens (OLG Köln, 18 U 196/09).
Quelle: IWW Institut für Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG